LkSG / Sorgfaltspflichten
LkSG-Modul: Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nachweisbar erfüllen
Lieferanten und Risiken erfassen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen steuern, Beschwerdeverfahren betreiben und berichten.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Noch nicht bereit für den vollen Testzugang? Lassen Sie sich LkSG – Lieferkettensorgfaltspflicht persönlich zeigen.
Worum es geht
Was LkSG – Lieferkettensorgfaltspflicht löst
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt eine Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren sowie Dokumentation und Bericht. Ohne ein zentrales System sind diese Pflichten über viele Lieferanten hinweg schwer nachweisbar zu erfüllen.
Das LkSG-Modul von MGMSYS bündelt Ihre Lieferkettensorgfaltspflichten an einer Stelle. Sie erfassen Lieferanten und Risiken, steuern Maßnahmen, betreiben ein Beschwerdeverfahren und erstellen die nötige Dokumentation – nachvollziehbar und prüffähig.
Funktionen
Zentrale Funktionen
Lieferanten und Risiken
Lieferanten erfassen und menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken in einer strukturierten Risikoanalyse bewerten.
Maßnahmen steuern
Präventions- und Abhilfemaßnahmen mit Verantwortlichen, Fristen und Status nachverfolgen.
Beschwerdeverfahren
Ein Beschwerdeverfahren betreiben und eingehende Hinweise strukturiert bearbeiten und dokumentieren.
Dokumentation und Bericht
Pflichtdokumentation führen und Berichtsdaten für das BAFA aufbereiten.
Mandantenfähig und sicher
Made in Germany, DSGVO-konform und mandantenfähig – mit getrennter Datenhaltung je Einheit.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1Lieferanten erfassen und in die Risikoanalyse einbeziehen
- 2Risiken bewerten und priorisieren
- 3Präventions- und Abhilfemaßnahmen ableiten und steuern
- 4Beschwerdeverfahren betreiben und Hinweise bearbeiten
- 5Dokumentation führen und Berichtsdaten aufbereiten
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Für welche Unternehmen gilt das LkSG?
- Das LkSG gilt seit dem 01.01.2023 für Unternehmen ab 3000 Beschäftigten und seit dem 01.01.2024 für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten. Mittelbar können auch kleinere Zulieferer betroffen sein.
- Welche Pflichten deckt das Modul ab?
- Das Modul unterstützt die Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und die Aufbereitung der Berichtsdaten für das BAFA.
- Wie verhält sich das LkSG zur CSDDD?
- Die EU-Richtlinie CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) ergänzt das LkSG perspektivisch. Wie sich die Anforderungen konkret entwickeln, ist im Einzelfall zu beobachten; das Modul ersetzt keine Rechtsberatung.
Weiterführend
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